Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter nach DGUV Info 205-003

Für den Brandschutz in Betrieben ist häufig aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen ein Brandschutzbeauftragter erforderlich, der durch seine qualifizierte Ausbildung (nach DGUV Info 205-003) dem Unternehmer/Arbeitgeber als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie dem betrieblichen Notfallmanagement zur Verfügung steht.
Je nach Unternehmensgröße kann es effizienter und wirtschaftlicher sein, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten. Unsere Brandschutzbeauftragten weisen alle eine mehrjährige Berufsausbildung bei einer Feuerwehr und einer speziellen Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz auf. Diese Ausbildung entspricht somit den Vorgaben der DGUV Info 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung Brandschutzbeauftragte“.

Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen im vorbeugenden, organisa- torischen und abwehrenden Brandschutz.

Weitere Vorteile auf einem Blick:

  • Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
  • Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
  • Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen können.
  • Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen – Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. wird eine Aktualisierung veranlasst und dabei mitgewirkt
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen, deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen – Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen
  • bei Ausfall und Außerbetriebssetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren Ihrer Tätigkeiten im Brandschutz